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Nach der Arbeitslosmeldung die Anerkennung als Person mit erschwerter Arbeitssuche beantragen, um Sozialversicherungszuschüsse oder gemeinnützige Stellen zu erhalten

  • Hoher Nutzen
  • Evidenz B
  • Geld
  • Kostenlos
  • Einige Stunden
  • Etwas Willenskraft

Kurz gesagt

Nach der Anerkennung bekommen Sie einen Zuschuss zu Ihren eigenen Sozialversicherungsbeiträgen. Er beträgt grundsätzlich höchstens zwei Drittel dessen, was Sie tatsächlich einzahlen, und zwar höchstens 3 Jahre lang. Wer von einem Unternehmen eingestellt wird oder in eine gemeinnützige Stelle (公益性岗位) vermittelt wird, bekommt auch für den Anteil des Unternehmens einen Zuschuss. Das Gehalt in gemeinnützigen Stellen orientiert sich am örtlichen Mindestlohn. Diese Stellen bringen wenig Geld, haben aber Sozialversicherung und eignen sich als Übergang. Die Zuschüsse werden meist nachträglich gezahlt, Sie müssen also zuerst selbst vorstrecken.

Aus dem chinesischen Original übersetzt. Originalbuch, Abschnitt 7, Tipp 12. Inhalte können veraltet sein, und Regeln unterscheiden sich je nach Ort. Wenn Sie tatsächlich zu einer Behörde, zum Arzt oder vor Gericht gehen, gilt, was Behörde, Ärztin oder Anwalt sagen. Haftungsausschluss