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Bei der Jobsuche den Behindertenausweis (残疾人证) von sich aus angeben; ein Betrieb, der Sie einstellt, kann damit eine Ausgleichszahlung sparen

  • Mittlerer Nutzen
  • Evidenz A
  • Geld
  • Kostenlos
  • Ein paar Minuten
  • Etwas Willenskraft

Kurz gesagt

Betriebe müssen den Anteil der Beschäftigten mit Behinderung auf mindestens 1,5 % der Gesamtzahl ihrer Festangestellten bringen; die genaue Quote legt die Provinz fest. Wird sie nicht erreicht, muss der Betrieb für die fehlenden Stellen die Beschäftigungsabgabe (残疾人就业保障金) zahlen; pro Kopf wird das Durchschnittsgehalt des Betriebs im Vorjahr zugrunde gelegt. Wenn man Sie einstellt, ist das also nicht nur Rücksicht, sondern echte Kostenersparnis. Sagen Sie im Vorstellungsgespräch klar, dass Sie den Ausweis haben; dann kann der Arbeitgeber das selbst durchrechnen.

Aus dem chinesischen Original übersetzt. Originalbuch, Abschnitt 33, Tipp 10. Inhalte können veraltet sein, und Regeln unterscheiden sich je nach Ort. Wenn Sie tatsächlich zu einer Behörde, zum Arzt oder vor Gericht gehen, gilt, was Behörde, Ärztin oder Anwalt sagen. Haftungsausschluss