Wichtig in Deutschland
Das Originalbuch behandelt Regeln in Festlandchina. Diese Tipps hat diese Seite nach offiziellen Quellen aus Deutschland geschrieben – im selben Format: was es kostet, was es bringt, wie stark die Belege sind.
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Wählen Sie bei Lebensgefahr, Feuer oder schwerem Unfall die 112, bei Straftaten die 110 – und sagen Sie zuerst, was passiert ist und wo
Die 112 holt Rettungsdienst, Notarzt und Feuerwehr. Sie ist kostenlos und funktioniert ohne Vorwahl, auch vom Handy. Die 110 holt die Polizei. Sagen Sie am Telefon, was passiert ist, wo es passiert ist und wer Sie sind. Wenn es nicht lebensgefährlich ist, aber nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten kann, rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 an.
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Rufen Sie bei Suizidgedanken oder in einer seelischen Krise die Telefonseelsorge unter 116 123 an – Tag und Nacht, kostenlos und anonym
Wenn Sie daran denken, sich etwas anzutun, oder nicht mehr weiterwissen: Rufen Sie die Telefonseelsorge unter 116 123 an. Dort hört Ihnen rund um die Uhr jemand zu, kostenlos und anonym. Sie können auch per E-Mail oder Chat schreiben. Besteht Lebensgefahr, wählen Sie die 112.
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Rufen Sie bei Verdacht auf eine Vergiftung den Giftnotruf Ihrer Region an – bei Lebensgefahr sofort die 112
Hat jemand ein Medikament, ein Haushaltsmittel oder giftige Pflanzenteile geschluckt, rufen Sie den Giftnotruf an. Er sagt Ihnen, was Sie jetzt tun sollen und ob ein Arzt nötig ist. Es gibt keine einzige Nummer für ganz Deutschland, sondern sieben Zentren. Die meisten erreichen Sie unter der Vorwahl der Stadt und 19240, zum Beispiel 030 19240 in Berlin. Ist die Person bewusstlos oder hat Atemnot, wählen Sie sofort die 112.
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Holen Sie sich bei häuslicher Gewalt Hilfe beim Hilfetelefon 116 016 und beantragen Sie beim Familiengericht eine Schutzanordnung
Sind Sie in akuter Gefahr, wählen Sie die 110. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 116 016 berät Tag und Nacht, kostenlos, anonym und in 18 Sprachen – auch Angehörige und Freunde. Beim Familiengericht können Sie beantragen, dass der Täter Ihre Wohnung nicht mehr betreten und keinen Kontakt zu Ihnen aufnehmen darf. Wenn Sie mit ihm zusammenwohnen, können Sie verlangen, die Wohnung allein zu nutzen. Wer gegen eine solche Anordnung verstößt, macht sich strafbar.
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Lassen Sie nach einem Betrug sofort Karte oder Konto sperren, melden Sie unberechtigte Abbuchungen Ihrer Bank und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei
Ist Ihre Bankkarte weg oder sehen Sie Abbuchungen, die Sie nicht gemacht haben: Lassen Sie die Karte sofort sperren – über den Sperr-Notruf 116 116, über Ihre Bank oder über die Polizei. Melden Sie der Bank jede Zahlung, die Sie nicht freigegeben haben. Die Bank muss Ihnen das Geld dann grundsätzlich spätestens bis zum Ende des nächsten Geschäftstags zurückbuchen. Eine Lastschrift können Sie innerhalb von 8 Wochen ohne Begründung zurückholen. Erstatten Sie außerdem Anzeige bei der Polizei – das ist kostenlos.
- Hoher Nutzen
- Evidenz A
- Geld
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Melden Sie sich spätestens drei Monate vor Jobende arbeitsuchend und spätestens am ersten Tag ohne Arbeit arbeitslos – sonst droht eine Sperrzeit
Wissen Sie, dass Ihr Job endet, melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend: spätestens 3 Monate vorher – oder innerhalb von 3 Tagen, wenn Sie es kurzfristiger erfahren. Sonst kann eine Sperrzeit von 1 Woche folgen. Am ersten Tag ohne Arbeit melden Sie sich arbeitslos und stellen den Antrag. Arbeitslosengeld bekommen Sie, wenn Sie in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versichert gearbeitet haben: 60 Prozent des pauschalierten Nettolohns, mit Kind 67 Prozent, je nach Versicherungszeit und Alter für 6 bis 24 Monate.
- Hoher Nutzen
- Evidenz A
- Geld
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Fordern Sie ausstehenden Lohn schriftlich ein und klagen Sie notfalls selbst beim Arbeitsgericht – bei Pleite des Arbeitgebers zahlt die Agentur für Arbeit Insolvenzgeld
Zahlt Ihr Arbeitgeber nicht, können Sie selbst beim Arbeitsgericht klagen – ohne Anwalt. Die Klage können Sie schriftlich einreichen oder bei der Geschäftsstelle des Gerichts aufschreiben lassen. Lohnansprüche verjähren normalerweise nach 3 Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Für jede Stunde muss mindestens der Mindestlohn von 13,90 Euro gezahlt werden. Ist Ihr Arbeitgeber pleite, zahlt die Agentur für Arbeit Insolvenzgeld für die letzten 3 Monate – den Antrag müssen Sie innerhalb von 2 Monaten stellen.
- Mittlerer Nutzen
- Evidenz A
- Geld
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Klagen Sie innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht, wenn Sie eine Kündigung für unwirksam halten – eine Abfindung gibt es nur in bestimmten Fällen
Eine Kündigung muss schriftlich kommen; eine elektronische Kündigung, etwa per E-Mail, reicht nicht. Wollen Sie sich wehren, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt beim Arbeitsgericht klagen – sonst gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie es eigentlich nicht war. Eine Abfindung schreibt das Gesetz nur in bestimmten Fällen vor. Je länger Sie im Betrieb sind, desto länger muss der Arbeitgeber Ihnen vorher kündigen: von 4 Wochen bis zu 7 Monaten.
- Hoher Nutzen
- Evidenz A
- Geld
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Nehmen Sie Ihren gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen im Jahr – bei einer Fünftagewoche sind das 20 Arbeitstage – und lassen Sie ihn nicht verfallen
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr. Weil auch der Samstag als Werktag zählt, sind das bei einer Fünftagewoche 20 Arbeitstage, also vier Wochen. Den vollen Anspruch haben Sie nach 6 Monaten im Betrieb. Nehmen Sie den Urlaub im laufenden Jahr; nur aus dringenden Gründen geht er bis Ende März ins nächste Jahr. Endet Ihr Arbeitsverhältnis, muss nicht genommener Urlaub ausbezahlt werden.
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Schauen Sie in Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag, wie Überstunden bezahlt werden – einen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es nicht, aber jede Stunde muss bezahlt werden
Das Arbeitszeitgesetz begrenzt, wie lange Sie arbeiten dürfen, schreibt aber keinen Zuschlag für Überstunden vor – nur für Nachtarbeit. Ob und wie Überstunden bezahlt werden, steht in Ihrem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Steht dort nichts, gilt: Arbeit, die man nur gegen Bezahlung erwarten kann, muss bezahlt werden. Jede Stunde muss mindestens mit dem Mindestlohn von 13,90 Euro bezahlt werden. Schreiben Sie Ihre Stunden selbst mit.
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Melden Sie einen Arbeits- oder Wegeunfall sofort Ihrem Arbeitgeber und sagen Sie beim Arzt, dass es ein Arbeitsunfall war – die Unfallversicherung zahlt Verletztengeld und bei Dauerschäden eine Rente
Unfälle bei der Arbeit und auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück sind gesetzlich versichert. Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber sofort Bescheid und der Ärztin oder dem Arzt, dass es ein Arbeitsunfall war. Sind Sie mehr als 3 Tage arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber den Unfall innerhalb von 3 Tagen der Unfallversicherung melden. Zuerst zahlt der Arbeitgeber in der Regel bis zu 6 Wochen Ihren Lohn weiter; danach gibt es Verletztengeld von 80 Prozent des Regelentgelts, höchstens so viel wie Ihr bisheriger Nettolohn. Ist Ihre Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert, bekommen Sie eine Rente.
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- Evidenz A
- Geld
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Zahlen Sie höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten als Kaution, gern in drei Raten – und fordern Sie sie nach dem Auszug mit Zinsen zurück
Die Kaution darf höchstens 3 Monatsmieten ohne Nebenkosten betragen. Sie dürfen sie in 3 gleichen Monatsraten zahlen: die erste zu Beginn, die anderen mit den nächsten beiden Mieten. Der Vermieter muss das Geld getrennt von seinem eigenen Vermögen bei einer Bank anlegen; die Zinsen gehören Ihnen. Eine feste Frist für die Rückzahlung nennt das Gesetz nicht. Ansprüche des Vermieters wegen Schäden an der Wohnung verjähren aber 6 Monate, nachdem er die Wohnung zurückbekommen hat.
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Bleiben Sie lückenlos krankenversichert und zahlen Sie die Beiträge pünktlich – in Deutschland gilt eine Versicherungspflicht
Wer in Deutschland wohnt, muss krankenversichert sein – gesetzlich oder privat. Endet Ihre Pflichtversicherung, zum Beispiel mit dem Job, geht die gesetzliche Versicherung normalerweise automatisch als freiwillige Mitgliedschaft weiter; dann zahlen Sie den Beitrag allein. Sind Sie mit Beiträgen für 2 Monate im Rückstand und zahlen trotz Mahnung nicht, bekommen Sie nur noch Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Vereinbaren Sie mit der Kasse Ratenzahlung – dann haben Sie wieder vollen Anspruch.
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Beantragen Sie beim Jobcenter Grundsicherungsgeld, sobald Ihr Geld zum Leben nicht reicht – der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück
Seit 1. Juli 2026 heißt das frühere Bürgergeld „Grundsicherungsgeld“. Sie bekommen es vom Jobcenter, wenn Sie arbeiten können, aber Ihr Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt reichen – auch zusätzlich zu einem niedrigen Lohn oder zu Arbeitslosengeld. Für Alleinstehende beträgt der Regelbedarf 2026 monatlich 563 Euro; dazu kommen angemessene Kosten für Miete und Heizung. Stellen Sie den Antrag sofort: Er gilt rückwirkend ab dem Ersten des Monats. Gehen Sie zu jedem Termin, sonst kann das Geld gekürzt werden.
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Beantragen Sie beim Amtsgericht Beratungshilfe, wenn Sie sich eine Anwältin oder einen Anwalt nicht leisten können – für einen Prozess gibt es Prozesskostenhilfe
Haben Sie wenig Geld und brauchen rechtlichen Rat, beantragen Sie Beratungshilfe beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort – schriftlich oder direkt bei der Geschäftsstelle. Bekommen Sie sie, erhalten Sie einen Berechtigungsschein und gehen damit zu einer Anwältin oder einem Anwalt Ihrer Wahl. Die Beratung kostet Sie dann höchstens 15 Euro. Waren Sie schon beim Anwalt, können Sie den Antrag bis 4 Wochen danach nachholen. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, beantragen Sie dort Prozesskostenhilfe.
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Nutzen Sie Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit – und beantragen Sie das Elterngeld bald nach der Geburt, weil es rückwirkend nur für drei Monate gezahlt wird
Mutterschutz: 6 Wochen vor der Geburt müssen Sie nicht arbeiten, 8 Wochen danach dürfen Sie nicht arbeiten. In dieser Zeit bekommen Sie Mutterschaftsgeld und vom Arbeitgeber einen Zuschuss – zusammen so viel wie Ihr durchschnittlicher Nettolohn der letzten 3 Monate. Danach gibt es Elterngeld: meist 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat, für beide Eltern zusammen 12 Monate, mit Partnermonaten 14. Beantragen Sie es früh: Rückwirkend wird es nur für 3 Lebensmonate gezahlt. Elternzeit können beide Eltern bis zum 3. Geburtstag nehmen; in dieser Zeit sind Sie vor Kündigung geschützt.
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Beantragen Sie Kindergeld bei der Familienkasse gleich nach der Geburt – rückwirkend wird es nur für 6 Monate gezahlt
Für jedes Kind gibt es 259 Euro Kindergeld im Monat, egal wie viel Sie verdienen. Sie beantragen es bei der Familienkasse, am einfachsten online. Rückwirkend wird es nur für 6 Monate gezahlt – warten Sie also nicht. Ist Ihr Einkommen knapp, prüfen Sie zusätzlich den Kinderzuschlag: bis zu 297 Euro pro Kind und Monat.
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Melden Sie einen Todesfall spätestens am dritten Werktag beim Standesamt des Sterbeortes und entscheiden Sie innerhalb von sechs Wochen, ob Sie das Erbe annehmen
Der Tod muss spätestens am dritten Werktag danach dem Standesamt gemeldet werden – und zwar dort, wo die Person gestorben ist, nicht am Wohnort. Stirbt jemand im Krankenhaus oder Pflegeheim, meldet die Einrichtung das selbst. Sie brauchen unter anderem den Leichenschauschein und die Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde. Erben übernehmen auch die Schulden. Wollen Sie das Erbe nicht, müssen Sie es innerhalb von 6 Wochen beim Nachlassgericht ausschlagen.
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Widerrufen Sie Online- und Haustürgeschäfte innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung – bei Streit hilft die kostenlose Verbraucherschlichtung, bei Betrug die Polizei
Was Sie online bestellt oder an der Haustür gekauft haben, können Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen – ohne Grund. Bei Waren beginnt die Frist, wenn Sie die Ware bekommen haben. Sagen Sie dem Händler eindeutig, dass Sie widerrufen; es reicht, die Erklärung rechtzeitig abzuschicken. Der Händler muss Ihr Geld spätestens nach 14 Tagen zurückzahlen, auch die Standard-Versandkosten. Kein Widerrufsrecht gibt es zum Beispiel bei Maßanfertigungen, schnell verderblichen Waren und geöffneten Hygieneartikeln.
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Verlangen Sie von Firmen und Behörden kostenlos Auskunft über Ihre gespeicherten Daten und deren Löschung – die Stelle muss innerhalb eines Monats reagieren
Sie dürfen jede Firma und jede Behörde fragen, welche Daten sie über Sie speichert – ohne Begründung und grundsätzlich kostenlos. Sie bekommen eine Kopie der Daten. Die Stelle muss innerhalb eines Monats antworten; in schwierigen Fällen darf sie um 2 Monate verlängern, muss Ihnen das aber im ersten Monat mit Gründen mitteilen. Liegt ein gesetzlicher Grund vor, müssen Daten unverzüglich gelöscht werden. Bekommen Sie keine oder eine falsche Antwort, beschweren Sie sich bei der Datenschutzaufsicht.
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