Zum Inhalt

Von dieser Seite nach offiziellen deutschen Quellen verfasst

Nehmen Sie Ihren gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen im Jahr – bei einer Fünftagewoche sind das 20 Arbeitstage – und lassen Sie ihn nicht verfallen

  • Mittlerer Nutzen
  • Evidenz A
  • Zeit und Energie
  • Kostenlos
  • Ein paar Minuten
  • Etwas Willenskraft

Kurz gesagt

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr. Weil auch der Samstag als Werktag zählt, sind das bei einer Fünftagewoche 20 Arbeitstage, also vier Wochen. Den vollen Anspruch haben Sie nach 6 Monaten im Betrieb. Nehmen Sie den Urlaub im laufenden Jahr; nur aus dringenden Gründen geht er bis Ende März ins nächste Jahr. Endet Ihr Arbeitsverhältnis, muss nicht genommener Urlaub ausbezahlt werden.

Kosten

Kostenlos. Stellen Sie Ihren Urlaubsantrag rechtzeitig und behalten Sie im Herbst im Blick, wie viele Tage noch offen sind.

Was es bringt

Dauer (§ 3 BUrlG): mindestens 24 Werktage im Jahr. Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen. Bei einer Fünftagewoche beträgt der Mindestanspruch 20 Arbeitstage; bei weniger Arbeitstagen pro Woche wird er im gleichen Verhältnis gekürzt, zum Beispiel mindestens 16 Tage bei einer Viertagewoche (Landesportal Baden-Württemberg). Wartezeit (§ 4): Der volle Anspruch entsteht erstmals nach sechs Monaten. Zeitpunkt (§ 7 Abs. 1): Der Arbeitgeber muss Ihre Urlaubswünsche berücksichtigen, außer dringende betriebliche Gründe oder sozial vorrangige Wünsche anderer stehen entgegen. Am Stück (§ 7 Abs. 2): Urlaub ist grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren; wird er geteilt, muss ein Teil mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen, wenn Sie mehr als zwölf Werktage Anspruch haben. Verfall und Übertragung (§ 7 Abs. 3): Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden; eine Übertragung ist nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen möglich und dann in den ersten drei Monaten des Folgejahres zu nehmen. Abgeltung (§ 7 Abs. 4): Kann der Urlaub wegen Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, ist er in Geld abzugelten.

Hinweise

Gilt bundesweit als Mindestanspruch. In den meisten Tarifverträgen und vielen Arbeitsverträgen ist mehr Urlaub vereinbart. Nehmen Sie den Urlaub nicht eigenmächtig, wenn der Arbeitgeber nicht zustimmt; das kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen (Hinweis des Landesportals). Die Umrechnung auf 20 Arbeitstage steht nicht im Gesetzestext, sondern in der amtlichen Erläuterung des Landes Baden-Württemberg.

Evidenzgrad
A: Konkrete Zahlen aus Metaanalysen, großen Kohorten oder randomisierten Studien; bei Recht und Politik der Gesetzes- oder Originaltext.
Quellen
  1. Bundesministerium der Justiz. Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) § 3 Dauer des Urlaubs. https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html
  2. Bundesministerium der Justiz. Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) § 4 Wartezeit. https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__4.html
  3. Bundesministerium der Justiz. Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs. https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
  4. Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg (Lebenslagen-Text aus service-bw, Stand 09.06.2026, hier auf dem Portal der Stadt Gerlingen). Urlaubsansprüche. https://gerlingen.de/-/Lebenslagen/urlaubsansprueche/leb5000943

Quellen geprüft am 2026-10-12

Ersetzt im Original

Inhalte können veraltet sein, und Regeln unterscheiden sich je nach Ort. Wenn Sie tatsächlich zu einer Behörde, zum Arzt oder vor Gericht gehen, gilt, was Behörde, Ärztin oder Anwalt sagen.