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Von dieser Seite nach offiziellen deutschen Quellen verfasst

Beantragen Sie Kindergeld bei der Familienkasse gleich nach der Geburt – rückwirkend wird es nur für 6 Monate gezahlt

  • Höchster Nutzen
  • Evidenz A
  • Geld
  • Kostenlos
  • Ein paar Minuten
  • Ohne Willenskraft

Kurz gesagt

Für jedes Kind gibt es 259 Euro Kindergeld im Monat, egal wie viel Sie verdienen. Sie beantragen es bei der Familienkasse, am einfachsten online. Rückwirkend wird es nur für 6 Monate gezahlt – warten Sie also nicht. Ist Ihr Einkommen knapp, prüfen Sie zusätzlich den Kinderzuschlag: bis zu 297 Euro pro Kind und Monat.

Kosten

Kostenlos. Der Online-Antrag dauert etwa eine Stunde. Mit einer BundID müssen Sie ihn nicht ausdrucken und unterschreiben.

Was es bringt

Kindergeld (§ 66 EStG): monatlich 259 Euro für jedes Kind, gezahlt ab dem Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzungen laut Familienkasse: Kind unter 18 Jahren (für Volljährige unter bestimmten Bedingungen auch), Sie versorgen das Kind regelmäßig und es lebt in Ihrem Haushalt (auch Stief-, Enkel- oder Pflegekinder), Wohnort in Deutschland, einem anderen EU-Land, Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz. Die Zahlung hängt nicht von Ihrem Einkommen ab. Kindergeld bekommt immer nur eine Person. Rückwirkende Zahlung höchstens für 6 Monate. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Service-Telefon der Familienkasse (gebührenfrei): 0800 4 555530. Kinderzuschlag (§ 6a BKGG, Familienkasse): für Familien mit geringem Einkommen, die Kindergeld bekommen; höchstens 297 Euro pro Kind und Monat (inklusive Sofortzuschlag). Das Bruttoeinkommen der Familie muss mindestens 900 Euro (Paare) bzw. 600 Euro (Alleinerziehende) betragen. Bewilligt wird für 6 Monate, danach neu beantragen; nachzuweisen ist das Einkommen der letzten 6 Monate vor dem Antrag.

Hinweise

Gilt bundesweit. Für Kinder ab 18 Jahren gibt es Kindergeld nur unter weiteren Voraussetzungen, etwa während einer Ausbildung; Einzelheiten nennt die Familienkasse. Ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben, können Sie vorab mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen.

Evidenzgrad
A: Konkrete Zahlen aus Metaanalysen, großen Kohorten oder randomisierten Studien; bei Recht und Politik der Gesetzes- oder Originaltext.
Quellen
  1. Bundesministerium der Justiz. Einkommensteuergesetz (EStG) § 66 Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__66.html
  2. Bundesagentur für Arbeit – Familienkasse. Kindergeld ab Geburt. https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-anspruch-hoehe-dauer
  3. Bundesagentur für Arbeit – Familienkasse. Kinderzuschlag: Anspruch, Höhe, Dauer. https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer
  4. Bundesministerium der Justiz. Bundeskindergeldgesetz (BKGG) § 6a Kinderzuschlag. https://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__6a.html

Quellen geprüft am 2026-10-12

Ersetzt im Original

Inhalte können veraltet sein, und Regeln unterscheiden sich je nach Ort. Wenn Sie tatsächlich zu einer Behörde, zum Arzt oder vor Gericht gehen, gilt, was Behörde, Ärztin oder Anwalt sagen.