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Von dieser Seite nach offiziellen deutschen Quellen verfasst

Widerrufen Sie Online- und Haustürgeschäfte innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung – bei Streit hilft die kostenlose Verbraucherschlichtung, bei Betrug die Polizei

  • Hoher Nutzen
  • Evidenz A
  • Geld
  • Kostenlos
  • Ein paar Minuten
  • Ohne Willenskraft

Noch in Prüfung

Kurz gesagt

Was Sie online bestellt oder an der Haustür gekauft haben, können Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen – ohne Grund. Bei Waren beginnt die Frist, wenn Sie die Ware bekommen haben. Sagen Sie dem Händler eindeutig, dass Sie widerrufen; es reicht, die Erklärung rechtzeitig abzuschicken. Der Händler muss Ihr Geld spätestens nach 14 Tagen zurückzahlen, auch die Standard-Versandkosten. Kein Widerrufsrecht gibt es zum Beispiel bei Maßanfertigungen, schnell verderblichen Waren und geöffneten Hygieneartikeln.

Kosten

Kostenlos, bis auf mögliche Rücksendekosten. Schicken Sie den Widerruf so, dass Sie das Absenden später beweisen können, zum Beispiel per E-Mail oder über das Formular des Händlers.

Was es bringt

Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 1 BGB): bei Fernabsatzverträgen und bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen. Frist (§ 355 Abs. 2, § 356 Abs. 2): 14 Tage; bei Waren ab Erhalt, bei mehreren getrennt gelieferten Waren ab Erhalt der letzten. Der Widerruf ist eine Erklärung gegenüber dem Unternehmer, muss nicht begründet werden; zur Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden (§ 355 Abs. 1). Wurden Sie nicht richtig über Ihr Widerrufsrecht belehrt, beginnt die Frist nicht; das Recht erlischt dann spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem normalen Fristbeginn (§ 356 Abs. 3, 4). Rückabwicklung (§ 357): Beide Seiten geben die Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurück; der Händler erstattet auch die Kosten der günstigsten Standardlieferung, mit demselben Zahlungsmittel. Er darf die Rückzahlung zurückhalten, bis er die Ware zurück hat oder Sie den Versand nachweisen. Die Rücksendekosten tragen Sie, wenn der Händler Sie darüber informiert hat und sie nicht selbst übernimmt. Ausnahmen (§ 312g Abs. 2) unter anderem: nach Ihren Wünschen angefertigte Waren, schnell verderbliche Waren, versiegelte Hygieneartikel nach Entfernen der Versiegelung. Streit: Die Universalschlichtungsstelle des Bundes schlichtet auf Antrag von Verbrauchern Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen mit Unternehmen mit Sitz in Deutschland, bei einem Streitwert von 10 bis 50.000 Euro, wenn keine speziellere Schlichtungsstelle zuständig ist (§ 30 VSBG). Für Sie ist das Verfahren kostenlos, außer der Antrag ist missbräuchlich (§ 31 Abs. 3 VSBG). Betrug beim Online-Kauf: Anzeige bei jeder Polizeidienststelle, persönlich, schriftlich oder online; kostenlos.

Hinweise

Gilt bundesweit. Das gesetzliche Widerrufsrecht betrifft Fernabsatzverträge und Verträge außerhalb von Geschäftsräumen; für normale Käufe im Laden sieht § 312g BGB es nicht vor. Noch in Prüfung:Rechte bei mangelhafter Ware (Gewährleistung) und deren Fristen sind in diesem Eintrag nicht geprüft. Wurden Sie über eine Zahlung betrogen, siehe auch den Eintrag zu Betrug und Kontosperre.

Evidenzgrad
A: Konkrete Zahlen aus Metaanalysen, großen Kohorten oder randomisierten Studien; bei Recht und Politik der Gesetzes- oder Originaltext.
Quellen
  1. Bundesministerium der Justiz. BGB § 312g Widerrufsrecht. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html
  2. Bundesministerium der Justiz. BGB § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html
  3. Bundesministerium der Justiz. BGB § 356 Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html
  4. Bundesministerium der Justiz. BGB § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html
  5. Bundesministerium der Justiz. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) § 30 Zuständigkeit und Verfahren der Universalschlichtungsstelle des Bundes. https://www.gesetze-im-internet.de/vsbg/__30.html
  6. Bundesministerium der Justiz. VSBG § 31 Gebühr. https://www.gesetze-im-internet.de/vsbg/__31.html
  7. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (polizei-beratung.de). Anzeige erstatten. https://www.polizei-beratung.de/infos-fuer-betroffene/rechte/anzeige/

Quellen geprüft am 2026-10-12

Ersetzt im Original

Inhalte können veraltet sein, und Regeln unterscheiden sich je nach Ort. Wenn Sie tatsächlich zu einer Behörde, zum Arzt oder vor Gericht gehen, gilt, was Behörde, Ärztin oder Anwalt sagen.